(pm) Aufgrund notwendiger Baumpflegearbeiten sowie Kontrollen und Prüfungen an Bauwerken auf städtischen Grundstücken entlang des Mühlgrabens erfolgt vom 21.10.2024 ca. 7 Uhr bis 01.11.2024 ca. 12 Uhr die Absenkung des Wasserstandes des Mühlgrabens. Eine vollständige Entleerung des Mühlgrabens ist nicht vorgesehen.
Die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) bittet alle Grundstückseigentümer und Anlieger der am Mühlgraben angrenzenden Grundstücke, diese Zeit zu nutzen, um notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Wasserlaufes, die Herstellung des Lichtraumprofils und die Pflege der Gehölze im Uferbereich unter Beachtung der Baumschutzsatzung der Stadt Forst (Lausitz) durchzuführen.
Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:
– die Beseitigung von Überhängern sowie in das Gewässerbett hineinragender Äste,
– das Roden von nicht standsicheren Gehölzen und
– das Entfernen von Totholz.
Die Grundstücksgrenze und somit die Zuständigkeit des jeweiligen Grundstückseigentümers wird durch die Mittelwasserlinie bestimmt (§ 6 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz-BbgWG).
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund nicht durchgeführter Pflegearbeiten entstehende Abflusshindernisse im Mühlgraben durch vom Landesamt für Umwelt Brandenburg beauftragte Dritte beseitigt werden müssen. Die hierbei entstehenden Kosten können entsprechend § 85 BbgWG auf den jeweiligen Grundstückseigentümer umgelegt werden.
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