(pm) Forst (Lausitz) geht den nächsten konsequenten Schritt in Richtung moderner Bürgerservice: Als erste Stadt in der Region ist Forst (Lausitz) ab dem 01.05.2026 an die bundesweit einheitliche Behördennummer 115 angeschlossen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können ihre Anliegen rund um Verwaltungsleistungen damit noch einfacher, schneller und komfortabler klären.
Ob Reisepass, Geburtsurkunde oder Wohngeld: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erhalten Anrufende unter der 115 kompetente und verlässliche Auskünfte zu Fragen der öffentlichen Verwaltung – ohne Vorwahl, zentral gebündelt und serviceorientiert.
„Mit der Behördennummer 115 erweitern wir unser Serviceangebot deutlich“, sagt Bürgermeisterin Simone Taubek. „Wir freuen uns, dass die Anbindung der Stadt Forst (Lausitz) zügig und reibungslos umgesetzt werden konnte.“
Die Einführung der 115 ist ein weiterer wichtiger Baustein in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bürgerservices in Forst (Lausitz). Sie steht zugleich für den klaren Anspruch der Stadt, die Chancen der Digitalisierung aktiv zu nutzen und Verwaltungsleistungen bürgernah, effizient und zukunftsorientiert zu gestalten.
Ein besonderer Dank gilt dem Land Brandenburg, das mit den geschaffenen Rahmenbedingungen diese Entwicklung maßgeblich unterstützt und ermöglicht hat. Die Anbindung an die 115 ist ein gelungenes Beispiel für das Zusammenspiel von Land und Kommune im Sinne moderner Verwaltungsstrukturen.
Die Anrufe werden durch das zuständige 115-Servicecenter entgegengenommen. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten die Fragen auf Grundlage einer einheitlichen Wissensdatenbank kompetent und zuverlässig.
Informationen über die 115
Die Behördennummer 115 steht für ein einheitliches Serviceversprechen, gemeinsame Qualitätsstandards und eine verbundweite Infrastruktur. Sie wird von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) im Auftrag des IT-Planungsrats gesteuert.
Anrufer erhalten bei der 115 Antworten zu Verwaltungsfragen von Bund, Ländern und allen teilnehmenden Kommunen. Sollte ein Anliegen nicht beim ersten Kontakt abschließend geklärt werden können, wird es an die zuständige Stelle weitergeleitet. Rechtsauskünfte zu persönlichen Vorgängen (z. B. Rentenbescheiden) oder Auskünfte mit personenbezogenen Daten können über die 115 nicht erteilt werden.
Die Behördennummer 115 ist derzeit in 15 Bundesländern verfügbar und für rund 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Jährlich nutzen bereits etwa 6 Millionen Menschen diesen Service – ein starkes Zeichen für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Mehr Informationen unter http://www.115.de
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