(pm) Für Bürgerinnen und Bürger, die die Briefwahl zur Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Spree-Neiße und für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) am Sonntag, 08. März 2026 in Betracht ziehen, ha das Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz) die wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?
Die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden. Bitte vergessen Sie nicht, für den Fall einer eventuellen Stichwahl am 22. März 2026, die Briefwahlunterlagen dafür gleich mit anzufordern. Eine automatische Zusendung ist laut Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung nicht zulässig.
Können die Briefwahlunterlagen schon vorher angefordert werden?
Das Wahlbüro schaltet ab Mittwoch, 04. Februar 2026 einen Link unte www.forst-lausitz.de auf der städtischen Website frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bitte beachten Sie auch hier, die Auswahl für eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026 zu treffen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Ein Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab Montag, 09. Februar 2026 erfolgen. Wenn Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, erfolgt der Versand voraussichtlich ab dem 11. März 2026.
Ist es möglich, schon vorher zu wählen?
Die Stadt wird ihr Briefwahllokal für die Briefwahl im Bürgeramt des Rathauses, Lindenstraße 10-12, am 16. Februar 2026 für eine eventuelle Stichwahl am 12. März 2026 öffnen.
Kann jemand per Vollmacht für mich wählen?
Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag.
Ist es möglich, vom Urlaubsort aus zu wählen?
Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport des mintgrünen Wahlbriefes für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Spree-Neiße sowie der fliederfarbene Wahlbrief für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der jeweiligen Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler.
Was ist, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen?
Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Sonntag, 08. März 2026, 15:00 Uhr, bei einer eventuellen Stichwahl bis spätestens Sonntag, 22. März 2026, 15:00 Uhr, neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich.
Bis wann muss der ausgefüllte Wahlbrief bei der Stadt vorliegen?
So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen (jeweiliger Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein) so rechtzeitig an die angegebenen Stellen zu übersenden sind, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Die Wahlunterlagen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) können auch persönlich in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder im Bürgeramt abgegeben werden.
Die Wahlunterlagen für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Spree-Neiße entsprechend in den Briefkasten an der Kreisverwaltung, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz). Gleiches gilt bei einer eventuellen Stichwahl.
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